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Bodenrichtwerte online
Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse in Bayern entwickelt seit 2003 - nach Inbetriebnahme der Homepage der Bayerischen Gutachterausschüsse - an einem Realisierungsmodell zur Bereitstellung der Bodenrichtwerte in Bayern über das Internet. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren hat dieses Projekt der Bayerischen Gutachterausschüsse während des Realisierungszeitraumes begleitet. Da bundesweit derzeit Bestrebungen zu registrieren sind, die landesspezifischen Bodenrichtwerte im Internet zu präsentieren und in diesem Zusammenhang ein Datenmodell für die Bodenrichtwerte durch die AdV entwickelt wurde, sind diese Strukturen bereits bei der Konzeption des Bodenrichtwertportals "BORIS-BAYERN" berücksichtigt worden.
Im Laufe des Jahres 2005 wird das Bodenrichtwertportal mit einer Anzahl von ca. 10 - 20 Gutachterausschüssen starten. Über die Jahre 2006 bis 2007 wird eine Flächendeckung angestrebt. Der jeweilige Realisierungsstand des Projektes wird in der Übersichtskarte Bayern dargestellt. Hierbei kennzeichnen die rot hinterlegten Flächen die realisierten Projekte. Mit roter Farbe werden die Projekte des Zeitraumes 2005 hinterlegt. Orange dargestellt sind die ab 2006 verfügbaren Bodenrichtwerte. Gelb gekennzeichnet sind diejenigen Gutachterausschüsse, die voraussichtlich ab 2007 dem Bodenrichtwertportal "BORIS-BAYERN" beitreten können.
Benutzungshinweise zum Bodenrichtwertportal:
Die gewünschten Bodenrichtwertbereiche (Städte/Lkr.) können entweder über die direkte Verlinkung der bereits realisierten Bodenrichtwertkarten oder über die Kartendarstellung erreicht werden. Nach erfolgter Auswahl wird direkt auf die Bodenrichtwertseiten der jeweiligen Gutachterausschüsse verlinkt.
Hier können Sie zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen.
Hinweis:
Sämtliche Bodenrichtwertauskünfte werden nur gegen Gebühr, die der Höhe nach je nach Gutachterausschuss differieren kann, erteilt. Dies geschieht im Vollzug der kommunalen Haushaltsordnung, der Verordnung über die Gutachterausschüsse und des Bayerischen Kostengesetzes.
Dauerauskünfte:
Bei Dauerauskünften erfolgt die Vergabe des Benutzernamens und des Passwortes durch die Geschäftsstelle des jeweiligen Gutachterausschusses. Dies geschieht üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages, gleichzeitig erfolgt die Rechnungstellung.
Einzelauskünfte:
Für Einzelauskünfte erfolgt eine virtuelle Vergabe der Zugangsdaten. Diese gelten nur für eine einmalige Bodenrichtwertauskunft. Die Dauer des Zugriffs ist zeitlich begrenzt, die Bodenrichtwertauskunft erfolgt per Download der Karte und bzw. oder des Textes. Es erfolgt eine gleichzeitige Rechnungstellung per E-Mail.
Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse wünscht viel Erfolg bei der Benutzung des Bodenrichtwert-Informationssystems "BORIS-BAYERN".
Verbesserungsvorschläge und Wünsche richten sie bitte an die jeweiligen Gutachterausschüsse oder den Arbeitskreis der Gutachterausschüsse.