Über das Portal BORIS‑Bayern (Bodenrichtwert-Informations-System Bayern) können Sie von den unten aufgeführten bayerischen Gutachterausschüssen rund um die Uhr Bodenrichtwerte gegen Gebühr abfragen. Erstellen Sie sich dafür hier ein kostenfreies Konto und erwerben Sie anschließend direkt von den jeweiligen Städten oder Landkreisen Ihren gewünschten Bodenrichtwert oder andere Marktdaten wie Grundstücksmarktberichte oder Mietspiegel (Verfügbarkeit siehe Infoboxen der jeweiligen Städte und Landkreise). Mehr zu Bodenrichtwerten in Bayern
Über unser Portal BORIS‑Bayern können Sie von den oben aufgeführten bayerischen Gutachterausschüssen rund um die Uhr Bodenrichtwerte gegen Gebühr abfragen.
Die Ableitung von Bodenrichtwerten gehört zu den zentralen Aufgaben der Gutachterauschüsse.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in €/m², die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in einer Zone bestimmt werden.
Als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten dient die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung über tatsächliche Transaktionen.
Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt.
Bodenrichtwerte sind für die Steuerbemessung bindend, haben für private Kaufpreisfindungen jedoch nur "Richtwert"-Charakter.
Bayernweit gibt es neben BORIS-Bayern noch verschiedene andere Auskunftssysteme. Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten im Internet finden Sie über das externe Portal des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) im Bayernatlas.
Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse in Bayern entwickelte zwischen 2003 - 2005 ein Modell zur Bereitstellung der Bodenrichtwerte in Bayern über das Internet. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren hat dieses Projekt der Bayerischen Gutachterausschüsse während des Realisierungszeitraumes begleitet.
Das bundesweit von der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) entwickelte Datenmodell zur Verbreitung von Bodenrichtwerten über das Internet wurde bei der Konzeption des Bodenrichtwertportals BORIS‑Bayern berücksichtigt.
Im Jahr 2005 startete das Bodenrichtwertportal mit zehn Gutachterausschüssen. Mittlerweile bieten über 40 Gutachterausschüsse vor allem aus dem Bereich der kreisfreien Städte ihre Bodenrichtwerte über BORIS‑Bayern online an.
2009 - 2010 von der bayerischen Vermessungsverwaltung auf Basis des Bayernatlas ein weiteres Portal zur Visualisierung der Bodenrichtwerte geschaffen, über das die Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte online verfügbar machen können. Daneben gibt es noch diverse Gutachterausschüsse, die ihre Daten über eigene Webseiten oder Portale der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Momentan sind mehr als 70% der bayerischen Gutachterausschüsse über verschiedene Plattformen mit ihren Bodenrichtwerten online vertreten.
Für die Gutachterausschüsse hier auf BORIS‑Bayern können Sie zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte oder sonstige Dokumente wie Meitspiegel erworben werden.
Mit dem von Ihnen erstellten Benutzerkonto können Sie Daten von allen hier bei BORIS‑Bayern vertretenen Gutachterausschüssen erwerben.
Sämtliche Bodenrichtwertauskünfte werden gegen Gebühr, die der Höhe nach je nach Gutachterausschuss differieren können, erteilt. Dies geschieht im Vollzug der kommunalen Haushaltsordnung, der Verordnung über die Gutachterausschüsse und des Bayerischen Kostengesetzes.
Die Rechnungsstellung für Produkte auf BORIS‑Bayern erfolgt stets umgehend nach Einkauf per E-Mail.
Erworbene Einzelauskünfte werden sofort dem eingerichteten Benutzerkonto gutgeschrieben und können umgehend verwendet werden. Sie gelten für eine einmalige Bodenrichtwertauskunft. Die Bodenrichtwertauskunft erfolgt auf einer Online-Karte, ein Exposé mit Kartenausschnitt und Bodenrichtwert-Angaben kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Bei Dauerauskünften erfolgt die Freigabe des Zugangs je nach Handhabung des jeweiligen Gutachterausschusses entweder sofort oder nach Eingang der Gebühr. Die Bodenrichtwertauskunft erfolgt auf einer Online-Karte, ein Exposé mit Kartenausschnitt und Bodenrichtwert-Angaben kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Immobilienmarktberichte und sonstige Marktdaten können digital als pdf-Datei erworben werden. Die Freigabe des Zugangs erfolgt je nach Handhabung des jeweiligen Gutachterausschusses entweder sofort oder nach Eingang der Gebühr.
Verbesserungsvorschläge und Wünsche richten sie bitte als E-Mail an die jeweiligen Gutachterausschüsse
oder die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses in Bayern.
Hier finden Sie Bodenrichtwerte folgender Gutachterausschüsse
Letzte Bodenrichtwerte und Marktdaten
Letzte Bodenrichtwerte und Marktdaten
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(ohne Stadtgebiet München)
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Letzte Bodenrichtwerte und Marktdaten
Über unser Portal BORIS‑Bayern können Sie von den oben aufgeführten bayerischen Gutachterausschüssen rund um die Uhr Bodenrichtwerte gegen Gebühr abfragen.
Die Ableitung von Bodenrichtwerten gehört zu den zentralen Aufgaben der Gutachterauschüsse.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in €/m², die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in einer Zone bestimmt werden.
Als Grundlage für die Ableitung von Bodenrichtwerten dient die bei den Gutachterausschüssen geführte Kaufpreissammlung über tatsächliche Transaktionen.
Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt.
Bodenrichtwerte sind für die Steuerbemessung bindend, haben für private Kaufpreisfindungen jedoch nur "Richtwert"-Charakter.
Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme. Den Überblick über alle Bodenrichtwerte in Bayern mit Verknüpfung zu dem jeweiligen Auskunftsdienst erhalten Sie über das Portal www.bodenrichtwerte.bayern.de.
Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse in Bayern entwickelte zwischen 2003 - 2005 ein Modell zur Bereitstellung der Bodenrichtwerte in Bayern über das Internet. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren hat dieses Projekt der Bayerischen Gutachterausschüsse während des Realisierungszeitraumes begleitet.
Das bundesweit von der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) entwickelte Datenmodell zur Verbreitung von Bodenrichtwerten über das Internet wurde bei der Konzeption des Bodenrichtwertportals BORIS‑Bayern berücksichtigt.
Im Jahr 2005 startete das Bodenrichtwertportal mit zehn Gutachterausschüssen. Mittlerweile bieten über 40 Gutachterausschüsse vor allem aus dem Bereich der kreisfreien Städte ihre Bodenrichtwerte über BORIS‑Bayern online an.
2009 - 2010 von der bayerischen Vermessungsverwaltung auf Basis des Bayernatlas ein weiteres Portal zur Visualisierung der Bodenrichtwerte geschaffen, über das die Gutachterausschüsse ihre Bodenrichtwerte online verfügbar machen können. Daneben gibt es noch diverse Gutachterausschüsse, die ihre Daten über eigene Webseiten oder Portale der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Momentan sind mehr als 70% der bayerischen Gutachterausschüsse über verschiedene Plattformen mit ihren Bodenrichtwerten online vertreten.
Für die Gutachterausschüsse hier auf BORIS‑Bayern können Sie zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte oder sonstige Dokumente wie Mietspiegel erworben werden.
Mit dem von Ihnen erstellten Benutzerkonto können Sie Daten von allen hier bei BORIS‑Bayern vertretenen Gutachterausschüssen erwerben.
Sämtliche Bodenrichtwertauskünfte werden gegen Gebühr, die der Höhe nach je nach Gutachterausschuss differieren können, erteilt. Dies geschieht im Vollzug der kommunalen Haushaltsordnung, der Verordnung über die Gutachterausschüsse und des Bayerischen Kostengesetzes.
Die Rechnungsstellung für Produkte auf BORIS‑Bayern erfolgt stets umgehend nach Einkauf per E-Mail.
Bei Dauerauskünften bzw. Immobilienmarktberichten erfolgt die Freigabe des Zugangs je nach Handhabung des jeweiligen Gutachterausschusses entweder sofort oder nach Eingang der Gebühr.
Erworbene Einzelauskünfte werden sofort dem eingerichteten Benutzerkonto gutgeschrieben und können umgehend verwendet werden. Sie gelten für eine einmalige Bodenrichtwertauskunft. Die Bodenrichtwertauskunft erfolgt per Download der Karte und bzw. oder des Textes.
Verbesserungsvorschläge und Wünsche richten sie bitte an die jeweiligen Gutachterausschüsse oder die Geschäftsstelle des OGA Bayern.
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